Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schön, dass wir Teil deiner Veranstaltung sein dürfen!
Damit die Planung und Durchführung deiner Veranstaltung reibungslos ablaufen und wir gemeinsam für unvergessliche Momente sorgen können, findest du nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie schaffen Klarheit für beide Seiten und bilden die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Bei Fragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung.
PEPPYBAR Stand: 15.10.2026
§ 1 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Krautter Eventservice „PEPPY BAR“, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden über die Vermietung und den Betrieb einer mobilen Bar einschließlich der vereinbarten Getränke-, Barkeeper- und Serviceleistungen.
- Die Leistungen werden sowohl für Privatkunden als auch für Firmenkunden angeboten.
- Maßgeblich sind das individuelle Angebot, diese AGB sowie gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen in Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 – Angebot und Vertragsschluss
- Das Angebot enthält die vereinbarten Leistungen, den Leistungsumfang, den Preis sowie gegebenenfalls die Veranstaltungsdauer, das Getränkepaket, die Anzahl des Servicepersonals und die Anfahrtskosten.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform annimmt und der Auftragnehmer die Buchung bestätigt. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail erfolgen.
- Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien. Etwaige Mehrkosten werden dem Kunden vor Durchführung der zusätzlichen Leistungen mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung.
§ 3 – Leistungsumfang und Getränke
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Je nach gebuchtem Paket umfasst die Leistung insbesondere: Bereitstellung und Betrieb der mobilen Bar, Bereitstellung von Servicepersonal, Bereitstellung und Ausschank der vereinbarten Getränke, Auf- und Abbau der Bar, Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung.
- Welche Getränke enthalten sind und ob die Abrechnung pauschal, nach tatsächlichem Verbrauch oder nach einem anderen vereinbarten Modell erfolgt, wird im Angebot festgelegt.
- Nicht im Angebot enthaltene Getränke, Materialien oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie vom Kunden beauftragt und vereinbart wurden.
- Abhängig von der Dauer der Veranstaltung, der Anzahl der Gäste, dem Umfang des Getränkeangebots sowie den örtlichen Gegebenheiten kann die Bereitstellung eines Kühlanhängers zur sachgerechten Kühlung und Lagerung der Getränke erforderlich sein. Der Auftragnehmer informiert den Kunden nach Möglichkeit bereits im Angebot, spätestens jedoch vor der Veranstaltung, wenn ein Kühlanhänger benötigt wird. Die hierdurch entstehenden Miet-, Transport- und gegebenenfalls Nebenkosten trägt der Kunde, sofern diese vorab mit ihm abgestimmt wurden. Die Kosten für den Kühlanhänger werden im Angebot gesondert ausgewiesen oder dem Kunden vor der verbindlichen Beauftragung der Zusatzleistung mitgeteilt. Eine nachträgliche Berechnung nicht vereinbarter Zusatzkosten bleibt ausgeschlossen, soweit keine andere gesetzliche Grundlage besteht.
- Die vereinbarte Einsatzzeit ergibt sich aus dem Angebot. Zusätzliche Einsatzstunden werden je angefangene Stunde und Servicekraft zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers und kann mündlich durch den Kunden oder eine von ihm bevollmächtigte Person beauftragt werden.
§ 4 – Preise und Anfahrtskosten
- Es gelten die im angenommenen Angebot ausgewiesenen Preise. Krautter Eventservice ist nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit – die Preise sind Endpreise.
- Anfahrts-, Transport- und gegebenenfalls Übernachtungskosten werden abhängig vom Veranstaltungsort und dem vereinbarten Leistungsumfang im Angebot ausgewiesen.
- Führen unzutreffende Angaben des Kunden (z. B. zur Personenzahl) zu Mehraufwand, erfolgt eine entsprechende Nachberechnung.
- Fahrtkosten werden ab 71665 Vaihingen an der Enz mit 1,20 €/km berechnet. Bei größeren Entfernungen kann eine Pauschale vereinbart werden.
§ 5 – Zahlungsbedingungen und Anzahlung
- Bei verbindlicher Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 150,00 € fällig. Die Anzahlung dient der Reservierung des Veranstaltungstermins und der Vorbereitung des Auftrags. Sie wird auf die vereinbarte Barmiete angerechnet.
- Die vereinbarte Barmiete ist spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin vollständig zu bezahlen. Die bereits geleistete Anzahlung von 150,00 € wird auf die Barmiete angerechnet.
- Die Kosten für Getränke, die nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden, sowie die vereinbarten Kosten für Barkeeper und Servicepersonal werden nach Durchführung der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt, soweit diese nicht bereits Bestandteil der im Voraus zu zahlenden Barmiete sind.
- Der nach der Veranstaltung in Rechnung gestellte Restbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
- Die im Angebot vereinbarten Zahlungsbeträge und Fälligkeiten sind maßgeblich. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Bestätigung in Textform.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 – Stornierung durch den Kunden
- Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Auftragnehmer.
- Bei einer Stornierung, die mindestens sechs Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin beim Auftragnehmer eingeht, wird die geleistete Anzahlung in Höhe von 150,00 € zurückerstattet.
- Bei einer Stornierung weniger als sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin ist die Anzahlung grundsätzlich nicht zur Rückerstattung vorgesehen, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten vertraglichen Vereinbarung zulässig ist.
- Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers aufgrund einer Stornierung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wirksam vereinbarten Stornierungsbedingungen. Dabei sind insbesondere ersparte Aufwendungen, nicht mehr erforderliche Einkäufe, ersparte Personalkosten sowie eine mögliche anderweitige Verwendung des freigewordenen Veranstaltungstermins zu berücksichtigen.
- Soweit eine wirksame Stornierungspauschale vereinbart wurde, bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit gesetzlich vorgesehen.
- Bereits geleistete Zahlungen werden auf berechtigte Ansprüche angerechnet. Ein darüber hinausgehender Erstattungsbetrag wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
- Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 7 – Absage oder Leistungsänderung durch den Auftragnehmer
- Kann der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung aus einem wichtigen Grund nicht oder nicht vollständig erbringen, wird der Kunde unverzüglich informiert.
- Die Parteien bemühen sich um eine angemessene Lösung, beispielsweise eine Anpassung des Leistungsumfangs oder die Vereinbarung eines Ersatztermins.
- Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 – Voraussetzungen am Veranstaltungsort
- Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und eine geeignete, ausreichend große und sichere Stellfläche für die mobile Bar zur Verfügung steht. Bei Nutzung des Pferdeanhängers gelten folgende Maße: Länge: 4,10 m (mit geöffneter Klappe 6,00 m) 2,40 m · Höhe: 2,70 m
- Erforderliche Zufahrtsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls Strom- und Wasseranschlüsse müssen entsprechend der vorherigen Abstimmung vorhanden sein.
- Der Zugang zum Veranstaltungsort muss jederzeit möglich sein.
- Der Kunde informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere örtliche Bedingungen, Zufahrtsbeschränkungen, Hausordnungen oder behördliche Vorgaben, soweit diese für die Durchführung relevant sind.
- Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen sind vom Kunden einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Entstehen aufgrund nicht mitgeteilter Umstände zusätzliche Aufwendungen, werden diese nur im gesetzlich zulässigen Umfang und gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung berechnet.
§ 9 – Wetterbedingungen und Sicherheit
- Bei Veranstaltungen im Freien ist ein geeigneter und sicherer Standort für die mobile Bar bereitzustellen. Sofern erforderlich, ist für einen angemessenen Wetter- und Sonnenschutz zu sorgen, soweit dies vereinbart wurde.
- Bei extremen Wetterbedingungen oder sonstigen Umständen, die den sicheren Betrieb gefährden, kann der Auftragnehmer angemessene Schutzmaßnahmen verlangen und die Leistung im erforderlichen Umfang unterbrechen.
- Ist eine sichere Durchführung nicht möglich, stimmen sich die Parteien über eine zumutbare Alternative ab. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
§ 10 – Jugendschutz und Ausschank
- Der Ausschank alkoholischer Getränke erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes.
- Der Auftragnehmer und sein Personal sind verpflichtet, die Ausgabe alkoholischer Getränke zu verweigern, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei begründeten Zweifeln am erforderlichen Mindestalter kann ein geeigneter Altersnachweis verlangt werden.
- Der Ausschank kann außerdem verweigert oder eingeschränkt werden, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder konkreter Sicherheitsgründe erforderlich ist.
- Der Kunde unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und wirkt auf einen sicheren Ablauf der Veranstaltung hin.
§ 11 – Schäden und Haftung
- Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden an der mobilen Bar, den bereitgestellten Geräten, Gläsern oder sonstigem Eigentum des Auftragnehmers, soweit diese Schäden vom Kunden oder von Personen, für die er rechtlich einzustehen hat, schuldhaft verursacht wurden.
- Eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden wird durch diese Bestimmung nicht begründet.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unberührt.
§ 12 – Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
- Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, die die Durchführung der Veranstaltung wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen, sind der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
- Die Parteien bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere um eine Anpassung oder Verlegung der Veranstaltung, soweit dies möglich und zumutbar ist.
- Ob und in welchem Umfang Vergütungs-, Erstattungs- oder sonstige Ansprüche bestehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
§ 13 – Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Angebotserstellung, zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden gegebenenfalls gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 14 – Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Schutzvorschriften unberührt.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, ein Gerichtsstand gesondert vereinbart werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
